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BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Therapietandem - Sesselradtandem - Handelsübliches Tandem - Konsumgut - Freizeit- und Gebrauchsgegenstand - Versorgung mit einem Hilfsmittel - Alternierende Hemiplegie
- Judicialis
SGB V § 33 Abs 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad als erforderliches Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (15)
- BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96
Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit …
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Zur Überprüfung des Berufungsurteils ist - mit der Beklagten - von dem rechtlichen Zusammenhang auszugehen, über den der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. September 1997 (8 RKn 27/96 - Therapietandem I;… zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) bereits entschieden hat.(zu b) Die Frage, ob das vom Kläger begehrte Fabrikat (Periscop-Sesselradtandem) im hier dargestellten Sinne erforderlich war, ist nach einer erlaubten (§ 13 Abs. 3 SGB V) Selbstbeschaffung anders zu beurteilen als bei dem Antrag auf Versorgung mit einem bestimmten Typ (s hierzu das Urteil des Senats vom 29. September 1997 - 8 RKn 27/96) innerhalb einer Hilfsmittel-Gattung.
(Zu 9) Daß schließlich der Anspruch des Klägers auf Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel nicht (umgekehrt) bereits daraus folgt, daß eine entsprechende vertragsärztliche Verordnung vorliegt, hat der Senat bereits im Urteil vom 29. September 1997 (8 RKn 27/96, Umdruck S 12 f) im einzelnen dargelegt.
- BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Nach dieser Vorschrift ist zB die Erstattung von Aufwendungen für die Behandlung in einem bestimmten nicht zugelassenen Krankenhaus möglich, wenn ein Vertragskrankenhaus mangels ausreichender Informationsmöglichkeiten des Versicherten nicht erreichbar war (BSG, 1. Senat, vom 24. September 1996, BSGE 79, 125, 128).Faßt man den Anspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V - auch - als eine Art Schadensersatzanspruch auf (vgl BSG, 1. Senat, vom 24. September 1996, BSGE 79, 125, 126), so hat der Kläger bei der Selbstbeschaffung seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) genügt (vgl BGH vom 2. Juli 1985 - VI ZR 177/84, NJW 1985, 2639 zu Mietwagenkosten eines Unfallgeschädigten).
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Jedenfalls bei den akuten Schwächezuständen ist ihm das Gehen zumindest erheblich erschwert; während jener Zeiträume fehlt es an der Bewegungsfreiheit in einem Umkreis, der mit einem vom Behinderten selbst handbetriebenen Rollstuhl erreicht werden kann (s hierzu BSG vom 8. Juni 1994, SozR 3-2500 § 33 Nr. 7, S 26 - Rollstuhlboy).(zu a) Im vorliegenden Fall kann, ebenso wie im Urteil des Senats vom 29. September 1997, ausgeschlossen werden, daß ein Rollstuhlboy (vgl BSG vom 8. Juni 1994, SozR 3-2500 § 33 Nr. 7) oder ein diesem entsprechendes Rollfiets (wie von der Beklagten vorgeschlagen) ein gleichgeeignetes Hilfsmittel für den Kläger wäre.
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94
Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Mit der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 17. Januar 1996, SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 S 103 ff - Telefaxgerät - und Nr. 20 S 111 - Luftreinigungsgerät -) geht der erkennende Senat davon aus, daß bei Gegenständen, die für den allgemeinen Gebrauch hergestellt werden und bei denen der Hersteller in den Prospekten und Bedienungsanleitungen auch nicht auf eine spezielle Eignung für Kranke oder Behinderte hinweist, zumindest dann die übliche Verwendung durch eine große Anzahl von Menschen vermutet werden kann, wenn der Anschaffungspreis DM 1.000,- nicht überschreitet und deshalb anzunehmen ist, daß sie auch in Haushalten mit einem durchschnittlichen Einkommen nicht nur vereinzelt anzutreffen sind.(Am Rande sei darauf hingewiesen, daß, sollte sich die Beklagte dafür entscheiden, das Therapietandem nur leihweise zu überlassen - der Kläger hat sich für diesen Fall bereits mit dessen Übereignung einverstanden erklärt - als Eigenanteil insoweit nicht der übliche Anschaffungspreis für ein Fahrrad verlangt werden kann, sondern - nur - ein entsprechendes Benutzungsentgelt: BSG, 3. Senat, vom 25. Oktober 1995, SozR 3-2500 § 33 Nr. 17 S 87 - Schreibtelefon -, vom 17. Januar 1996, SozR aaO Nr. 19 S 106 - Telefaxgerät -).
- BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist nicht ausschließlich von einer ärztlichen Verordnung abhängig; der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt insoweit nicht (s § 15 Abs. 3 SGB V; Noftz in Hauck/Haines, SGB V, § 15 RdNr 17 aE mit Hinweis auf BSGE 36, 146, 148 f; zu dem in seinen Grundzügen insoweit vergleichbaren Recht der Reichsversicherungsordnung). - BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen …
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Danach kommt derartigen Richtlinien zwar, wie der 1. und der 6. Senat im Ergebnis übereinstimmend entschieden haben, Normqualität in dem Sinne zu, daß sie nicht nur innerhalb des Leistungserbringer- sondern auch innerhalb des Leistungsrechts zu beachten sind (BSG, 1. Senat…, vom 16. September 1997, SozR 3-2500 § 92 Nr. 7, BSG, 6. Senat, vom 20. März 1996, BSGE 78, 70, beide zu den Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ). - BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95
Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten - …
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Danach kommt derartigen Richtlinien zwar, wie der 1. und der 6. Senat im Ergebnis übereinstimmend entschieden haben, Normqualität in dem Sinne zu, daß sie nicht nur innerhalb des Leistungserbringer- sondern auch innerhalb des Leistungsrechts zu beachten sind (BSG, 1. Senat, vom 16. September 1997, SozR 3-2500 § 92 Nr. 7, BSG, 6. Senat, vom 20. März 1996, BSGE 78, 70, beide zu den Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ). - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Faßt man den Anspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V - auch - als eine Art Schadensersatzanspruch auf (vgl BSG, 1. Senat, vom 24. September 1996, BSGE 79, 125, 126), so hat der Kläger bei der Selbstbeschaffung seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) genügt (vgl BGH vom 2. Juli 1985 - VI ZR 177/84, NJW 1985, 2639 zu Mietwagenkosten eines Unfallgeschädigten). - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Dies hat der 3. Senat des BSG im Urteil vom 6. Februar 1997 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 S 130 mwN - PC als Kommunikationsmittel) dahingehend erläutert, daß unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen für einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens vom Versicherten nur dann eine Eigenbeteiligung verlangt werden kann, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Behinderung einen gleichartigen Artikel angeschafft hätte. - BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R
Zum quantitativen Aspekt hat das Urteil des Senats vom 29. September 1997 offen gelassen, ob bei einem Tandem-Therapiefahrrad für ca DM 4.000,- eine ähnliche Nutzungsdauer verlangt werden könne, wie es der 3. Senat des BSG für ein Lese-Sprechgerät mit etwas höheren Kosten getan hat (durchschnittlich mindestens fünf Stunden/Woche: BSG vom 23. August 1995, SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 S 79). - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Zubehör für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät als Hilfsmittel
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
- BSG, 26.06.1990 - 3 RK 26/88
Hilfsmittel - Spezialbett - Ferienwohnung
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94
Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung
- BSG, 03.11.1987 - 8 RK 14/87
Hilfsmittel - Krankenfahrstuhl - Verladerampe
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Dies entspricht dem Umkreis, der mit einem vom behinderten Menschen selbst betriebenen Aktivrollstuhl erreicht werden kann (vgl zu diesem Maßstab BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 S 163 - Therapie-Tandem II;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 S 141 - Therapie-Tandem I;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 S 26 - Rollstuhl-Boy). - BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
Dies entspricht dem Umkreis, der mit einem vom behinderten Menschen selbst betriebenen Aktivrollstuhl erreicht werden kann (vgl zu diesem Maßstab BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 S 163 - Therapie-Tandem II;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 S 141 - Therapie-Tandem I;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 S 26 - Rollstuhl-Boy) . - BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem - …
Das inzwischen selbst angeschaffte Therapie-Tandem, für das die Kostenerstattung begehrt wird, ist allerdings kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, sondern - einschließlich des Zubehörs - eine Sonderanfertigung, die nur für Kranke und Behinderte in Betracht kommen kann (vgl im Einzelnen, auch zu Umrüstungsmaßnahmen und Zusatzvorrichtungen: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 und 32).Der 8. Senat des Bundessozialgerichts hat Familienausflüge mit einem Therapie-Tandem nur in einem einzigen Fall als wesentlich angesehen, weil eine ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkung vorlag und "in der konkreten Familiensituation des Klägers den gemeinsamen Fahrradausflügen eine große Bedeutung" zukam (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts, …
Einer näheren Begründung bedurfte es auch deshalb nicht, weil diese Frage für das BSG nicht entscheidungserheblich war: Wie auch die Beklagte eingeräumt hat, gilt der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bezüglich der "Hilfeleistungen anderer Personen" gemäß § 15 Abs. 3 SGB V für die Inanspruchnahme "anderer Leistungen" nicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28; Noftz in Hauck/Haines, SGB V, Stand Juni 1994, § 15 RdNr 17), bedarf es also entgegen der Auffassung des LSG keiner vertragsärztlichen Verordnung. - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Das vom Kläger benutzte Tandem dient nur zum Zurücklegen längerer Wegstrecken an der frischen Luft, vergleichbar einem Radfahrer, nicht aber zur Teilnahme an Aktivitäten anderer Jugendlicher und auch nicht zu Aktivitäten mit der Familie insgesamt (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28).Der Senat weicht damit nicht von den Urteilen vom 29. September 1997 (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25) und 13. Mai 1998 (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28) ab, in denen der 8. Senat des BSG die Hilfsmitteleigenschaft eines "Therapie-Tandems" zur Kompensation besonders stark eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten, insbesondere solcher mit aktiver Beteiligung des Versicherten, für möglich gehalten und die Sache an die Vorinstanz zu weiteren Tatsachenfeststellungen zurückverwiesen hat.
- LAG Hamm, 29.10.1999 - 5 Sa 2158/98
Bildschirmbrille/Kostentragung durch den Arbeitgeber/Subsidiarität/Vorrang der …
Dies schließt zwar nicht aus, dass aufgrund eines individuellen, untypischen Krankheitsbildes gleichwohl eine Bildschirmbrille mit entspiegelten Gläsern erforderlich sein kann; allein der Umstand, dass die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien Leistungen für entspiegelte Gläser nicht vorsehen, steht in einem solchen Fall der Leistungspflicht der Krankenkasse nicht entgegen (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R - SozSich 1999, 216, betreffend die Versorgung mit einem Tandem-Therapiefahrrad). - SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18 Ein Therapie-Tandem ist bauartbedingt zur gemeinsamen Fortbewegung einer gesunden mit einer behinderten Person bestimmt (BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, Az.: B 8 KN 13/97 R - juris - Rn. 33).
Es stellt deswegen keinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens dar, weil es in seinen überwiegenden bzw. wesentlichen Bestandteilen Merkmale eines handelsüblichen Fahrrades aufweise, da auch spezielle Behindertenfahrräder allgemein überwiegend bzw. wesentlich aus Bestandteilen handelsüblicher Fahrräder bestehen (BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, Az.: B 8 KN 13/97 R - juris - Rn. 33).
b) Die aktive Bewegung außer Haus ist dabei als grundlegendes allgemeines Bedürfnis der Lebensbetätigung einzustufen (BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, Az.: B 8 KN 13/97 R -juris - Rn. 28).
Das Hilfsmittel muss dem Behinderten derart zur Verfügung stehen, dass er sie einsetzen kann, wann immer er sich dazu in der Lage fühlt (BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, Az.: B 8 KN 13/97 R -juris - Rn. 30).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 260/08 Das Gericht halte den Anspruch auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 13/97 R - für begründet, worin ein Therapietandem für gemeinsame Familienunternehmungen außer Haus unter aktiver Beteiligung des dortigen Klägers gewährt worden sei.
Darüber hinaus dient auch die Integration in die Familie etwa durch die Teilnahme an gemeinsamen Familienausflügen der sozialen Integration von behinderten Kindern (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28).
Das BSG hat bereits mehrfach auf die besondere Bedeutung von gemeinsamen Familienausflügen mit der Familie als Faktor für die soziale Integration und Kommunikation von behinderten Kindern hingewiesen (BSG SozR 3- 2500 § 33 Nr. 28).
So hat es z.B. eine Versorgung mit einem Therapie-Tandem in zwei Fällen zugesprochen, in denen jeweils eine außergewöhnliche Bewegungseinschränkung vorlag und in der konkreten Familiensituation den gemeinsamen Familienausflügen eine große Bedeutung zukam (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28 S. 164;… vgl. auch BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 Rdnr. 9).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
Krankenversicherung
Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige (der sog. Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt hier nicht, vgl BGSE 36, 146, 148f; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28; BSG Urteil vom 29.9.1997, Az 8 RKn 27/96; Hauck-Haines-Noftz. SGB V. Kommentar. § 15 Rdnr 17), noch hinreichende (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25;… BSG SozR 1200 § 33 Nr. 1) Voraussetzung. - LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 KR 1952/08
Krankenversicherung - kein grundsätzlicher Anspruch auf Gewährung einer …
Im älteren Urteil des 8. Senats (Urteil vom 13. Mai 1998, B 8 KN 13/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 28) war ebenfalls eine auf eine besondere Bedeutung von gemeinsamen Fahrradausflügen in der konkreten Familiensituation - ohne diese näher zu beschreiben - abgestellt worden.Der Fall der Klägerin ist damit nicht denjenigen vergleichbar, die den Entscheidungen des BSG vom 29. September 1997, 8 RKn 27/96, SozR 3-2500 § 33 Nr. 25, vom 13. Mai 1998, a.a.O. sowie der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2005, L 16 KR 137/03, zugrunde lagen, wo die "besondere Bedeutung" gemeinsamer Fahrradfahrten für die dortige Kläger bzw. Klägerinnen und ihre Entwicklung festgestellt wurde.
- SG Frankfurt/Main, 12.03.2013 - S 25 KR 525/12
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrer - Brems- und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 16 KR 137/03
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2002 - L 5 KR 134/00
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit dem Therapiedreirad …
- LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 100/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch eines behinderten Kindes auf …
- LSG Brandenburg, 03.04.2002 - L 4 KR 25/99
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Therapie-Tandem
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 KR 3547/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 35/02
Krankenversicherung
- SG Köln, 22.03.2002 - S 5 KR 21/01
Krankenversicherung
- SG Lüneburg, 24.02.2011 - S 16 KR 230/09
- SG Aurich, 24.10.2002 - S 8 KR 104/01
- SG Cottbus, 07.12.2001 - S 10 KR 39/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05
Krankenversicherung
- SG München, 12.05.2004 - S 3 P 50/01
Pflegeversicherung - Anspruch auf Pflegehilfsmittel - Hilfsmittelverzeichnis der …
- LSG Hamburg, 19.01.2005 - L 1 KR 117/04
Bewilligung eines Therapie-Dreirad-Tandems als Hilfsmittel der gesetzlichen …
- LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 15/07
Kostenübernahme für die blindengerechte Software 'JAWS'
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2006 - L 24 KR 52/04
Versorgung mit einem Therapie-Tandem durch die Krankenkasse
- LSG Bayern, 28.08.2003 - L 4 KR 145/01
Kostenübernahme für ein Therapie-Tandem; Erkrankung eines Kindes am …
- LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05
Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 KR 1373/10
- LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 39/03
Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit einem Sesseldreirad; Anspruch auf …
- SG Aachen, 17.11.2015 - S 13 KR 7/15
Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines Therapie-Dreirades
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 KR 431/10
- SG Lübeck, 19.05.2011 - S 3 KR 982/08
Kostenerstattungsanspruch für eine Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung …
- SG Aachen, 29.09.2009 - S 13 KR 57/09
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Tandem nebst Zusatzausstattung
- SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
Familienausflüge mit dem Fahrrad können von der Gesetzlichen Krankenversicherung …
- LSG Sachsen, 21.05.2003 - L 1 KR 8/02
- BSG, 18.09.2013 - B 3 KR 25/13 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 179/00
Krankenversicherung
- SG Oldenburg, 03.07.2006 - S 6 KR 109/06
- SG Oldenburg, 01.12.2006 - S 6 KR 101/06
- SG Hamburg, 21.05.1999 - S 21 KR 210/96
Leistungspflicht der Krankenkasse - Voraussetzung - vertragsärztliche Verordnung
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 3831/12
- SG Aachen, 04.03.2008 - S 13 KR 75/07
Krankenversicherung
- SG Frankfurt/Main, 19.06.2006 - S 30 KR 2748/04
Anspruch auf Versorgung mit einer Braillezeile
- SG Halle, 04.09.2012 - S 16 KR 284/11
Anspruch des hörgeschädigten Versicherten auf Erstattung von Kosten, die über den …
- SG Berlin, 09.05.2003 - S 86 KR 1861/00
- SG Trier, 05.11.2002 - S 4 KR 92/01
- SG Münster, 31.10.2002 - S 8 (11) KR 152/01
Krankenversicherung
- SG Köln, 10.04.2002 - S 5 KR 46/01
Krankenversicherung